Fürstliche Erbeinungen und Erbverbrüderungen im europäischen Vergleich (1300-1650)
Vom 15.03.2012-16.03.2012 findet in Greifswald diese Konferenz statt.
Seit dem 13. Jahrhundert schlossen die deutschen Reichsfürsten zur Bewahrung des Friedens ERBEINUNGEN, komplexe Verträge, die zu wirkungsvollen Alternativen zur häufig wirkungslosen Landfriedensgebung des Kaisers ausreiften. In den Erbeinungen, die überwiegend von benachbarten Fürsten ins Werk gesetzt wurden, fanden u.a. Vereinbarungen zur Verfolgung von Straftätern, Sicherung der Handelswege und militärischen Hilfeleistungen Eingang. Aufgrund der grenzüberschreitenden Wirkung und der generationenübergreifenden Laufzeit (Erbeinungen wurden ohne zeitliche Befristung an die nachfolgenden Generationen «vererbt») nehmen sie in der Verfassungs- und Rechtsgeschichte einen hervorragenden Platz ein.
Erbeinungen konnten Bestandteil von ERBVERBRÜDERUNGEN sein. Mit diesen Erbverträgen wurden ganze Fürstentümer bzw. Herrschaftsgebiete nach dem Aussterben einer Dynastie an eine andere vererbt. Damit gingen mehrerer fürstlicher Häuser oder Linien eine einzigartige Bindung ein, die im Fall der Realisierung ein enormes politisches Machtpotenzial in sich bergen konnte. Die Vereinigung der Königreiche Ungarn und Böhmen sowie des Herzogtums Österreich unter habsburgischer Hoheit ist das prominenteste Ergebnis einer Erbverbrüderung. Erbeinungen und Erbverbrüderungen zählten vom 14. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zu den wichtigsten Grundlagen der auswärtigen Politik und des inneren Territorialisierungsprozesses der deutschen Landesherrschaften.
Die internationale Tagung soll Vertreter aus verschiedenen Teildisziplinen der Geschichtswissenschaft zusammenführen, um erstmals fürstliche Erbeinungen und Erbverbrüderungen einer vergleichenden Analyse zu unterziehen. Während sich ein Teil der Teilnehmer den geistlichen und weltlichen Fürsten des Heiligen Römischen Reichs annehmen wird, widmet sich der andere Teil vergleichbaren Verträgen in den europäischen Nachbarreichen. Ziel ist es, die theoretischen Grundlagen und praktischen Umsetzungen von Erbeinungen und Erbverbrüderungen als maßgebliche Ergänzungen bzw. Alternativen zur königlichen Gewalt in der europäischen und deutschen Verfassungsgeschichte herauszustellen.
Das Programm der Tagung finden Sie hier.
Kontakt:
Karl-Heinz Spieß
Historisches Institut
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17487 Greifswald
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